Cemt-Verfahren läuft
Bei den Außenstellen des Bundesamts für Güterverkehr können die Antragsunterlagen für die Erteilung von Cemt-Jahresgenehmigungen für 2021 angefordert werden. Antragsschluss ist der 1. Oktober. Stehen nach Abschluss des Jahresverfahrens noch Genehmigungen zur Verfügung, können diese auch später noch erteilt werden.
Cemt-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den Cemt-Mitgliedsstaaten. Dies sind fast alle Staaten der EU sowie Großbritannien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Zudem gehören ost- und südosteuropäischer Staaten dazu. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gilt nur eine begrenzte Anzahl der Genehmigungen. kl/bek