„Weser-Anpassung beherzt verwirklichen“

Die Anpassung der Fahrrinnen von Außen- und Unterweser ist für die bremischen Häfen existenziell.

Das unterstreicht der Unternehmensverband Bremische Häfen e.V. (UBH) in einer im Anschluss an seine jüngste Mitgliederversammlung veröffentlichen Erklärung.

Für den Hafenarbeitgeber-Verband hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner kürzlich vorgenommenen Klarstellung zur sogenannten EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auch den Stellhebel definiert, mit dem sich eine Flussanpassung rechtlich begründen lässt. Nämlich: Dass für eine solche Maßnahme ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ vorliegen müsse. Das sei im Falle der bremischen Häfen klar gegeben, und zwar „sowohl unter wirtschaftlichen und verkehrspolitischen als auch unter ökologischen Gründen zur Vermeidung von längeren Vor- und Nachläufen auf der Straße“.

Die Seehäfen an der Weser seien mit derzeit rund 78.000 Arbeitsplätzen „der Lebensnerv der Region und weisen eine sehr hohe regionale Wertschöpfung auf“. Unterblieben die Anpassungsmaßnahmen, werde das nach Überzeugung des UBH „zu dauerhaften Verkehrsverlagerungen“ führen und zudem mit „erheblichen Arbeitsplatzverlusten“ einhergehen. Der UBH fordert daher vom neuen SPD-Grünen-Senat in Bremen, „dass die noch ausstehenden Plan- und Genehmigungsverfahren schnellstmöglich und ohne Verzögerungen durchgeführt werden, um das laufende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zügig abschließen zu können“.

Über Bremens Häfen wurden 2014 rund 78,4 Millionen Tonnen Ladung umgeschlagen. An Containern fielen gut 5,8 Millionen TEU an. EHA

Seite 2

von Seite 1

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben