Hamburg blickt gespannt auf Urteil der EU-Richter zur Weservertiefung
Hamburgs Hafenwirtschaft und der Senat blicken gespannt gen Luxemburg. Denn wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) dort am Mittwoch sein Urteil zur Weservertiefung fällt, hat dies Folgen für die Hansestadt.
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Anfang Oktober vergangenen Jahres seine Entscheidung zur umstrittenen Elbvertiefung ausdrücklich unter dem Hinweis vertagt, dass es das EuGH-Urteil zur Weservertiefung abwarten will. Im Kern sind die Verfahren zu Weser und Elbe ähnlich gelagert. Bei beiden Flüssen haben Umweltschutzverbände gegen ein weiteres Ausbaggern geklagt. BUND und Nabu berufen sich unter anderem auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die ein Verschlechterungsverbot für Gewässer vorschreibt. Das Problem nur: Schon beim Verfahren zur Weservertiefung war nicht klar, was das konkret bedeutet.
Bereits 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Fall der Weservertiefung deshalb dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Ein Gutachter beim EuGH hatte sich 2014 für eine strengere Auslegung der Wasserschutzregeln ausgesprochen. Projekte, die den Zustand eines Gewässers verschlechtern, können demnach nur gute Gründe rechtfertigen, die von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind.
Ob die EuGH-Richter dieser Argumentation folgen, ist ungewiss. Allerdings hielten sie sich in der Vergangenheit meist an den Rat des Gutachters. In jedem Fall gehen beide Verfahren nach der Entscheidung des EuGH in Leipzig beim 7. Senat des Bundesgerichtshofs weiter. Wann dort Entscheidungen fallen, ist bislang unklar.
Baustopp seit 2014
Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. Wegen des Rechtsstreits wurde allerdings schon 2012 ein Baustopp verhängt. Dieser bleibt bis zu einem endgültigen Urteil bestehen.
Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) bewertete die anstehende Entscheidung als sehr bedeutsam. Denn die Interpretation der Wasserrahmenrichtlinie sei nicht nur für die Elbvertiefung oder etwa das direkt an der Elbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg entscheidend, sagte er. Sie sei für alle künftigen Projekte entlang der Flüsse und Küsten relevant. Im konkreten Fall der Elbvertiefung müsse nach dem EuGH-Urteil das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. "Die Hoffnung ist, dass das in diesem Jahr noch passiert", sagte Kerstan. lno
Die Elbe zählt zu den wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands. Für die Schifffahrt bedeutsam ist vor allem das rund 130 Kilometer lange Stück zwischen der Nordsee und Hamburg, wo Europas zweitgrößter Hafen liegt. Dort wurden allein 2014 fast zehn Millionen Standardcontainer (TEU) umgeschlagen.
Die Elbe wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts bereits sechsmal den Anforderungen der Schifffahrt angepasst, zuletzt 1999. Diesmal will Hamburg den Fluss so ausbaggern, dass auf ihm Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut fahren können. Tideabhängig soll die Elbe für Schiffe mit einem Tiefgang von maximal 14,5 Metern passierbar gemacht werden.
Mit der jetzt anstehenden Vertiefung werden voraussichtlich 38 Millionen Kubikmeter Baggergut anfallen. Der weitaus größte Teil davon soll verbaut werden, um in der Elbmündung mit Unterwasserwällen die Versandung der Fahrrinne zu verringern. Maximal zwölf Millionen Kubikmeter dürfen in der Elbmündung verklappt, also ins Wasser gekippt werden. lno