Cuxhaven schließt Kai-Lücke

Niedersachsen Ports (N-Ports) hat die Vorbereitungen für den geplanten Lückenschluss zwischen Europakai und Offshore-Basis getroffen. Der nächste Schritt ist ein Planfeststellungsverfahren. Die Hafengesellschaft überreichte jetzt die Antragsunterlagen der genehmigenden Behörde zur Vollständigkeitsprüfung, teilte N-Ports mit.

Am Europakai seien nicht nur die Liegeplätze 1 bis 3 ausgelastet, so die Hafengesellschaft. Als Erweiterung wurde im vergangenen Herbst der eingeweihte Liegeplatz 4 in Betrieb genommen. Auch hier sei eine vollständige Auslastung absehbar und es bestehe Bedarf für mehr Umschlagkapazität, führt N-Ports aus. Deshalb soll zwischen dem Europakai und der Offshore-Basis mehr Umschlagfläche entstehen.

Die Länge der Kaimauern der geplanten Liegeplätze 5 bis 7 beträgt 1257 Meter. Die dahinter liegende Fläche umfasst 28 Hektar. Nach der Fertigstellung des Lückenschlusses hätten die Stromliegeplätze vom Liegeplatz 1 bis zum Liegeplatz 9 eine zusammenhängende Gesamtlänge von rund 3,6 Kilometern.

Für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens hatte N-Ports Gutachten eingeholt, darunter ein statisches Gutachten, eine Simulationsstudie zu Schiffsmanövern und Untersuchungen zum Baugrund. In weiteren Gutachten spielt laut N-Ports die Umwelt eine entscheidende Rolle. Es bestünden eine Umweltverträglichkeitsstudie, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein ornithologisches Gutachten. „Der geplante Bau stellt einen Eingriff in die Natur dar“, so N-Ports. Um hier ein Gleichgewicht zu schaffen, habe die Hafengesellschaft entsprechende Kompensationsflächen erworben. Die Gesamtgröße dieser Flächen liege bei 65 Hektar. Insgesamt besitzt Niedersachsen Ports Kompensationsflächen im Umfang von 857 Hektar.

Der Antrag für die Planfeststellung liegt nun beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Standort Lüneburg, zur Vollständigkeitsprüfung. N-Ports geht davon aus, den Planfeststellungsbeschluss innerhalb der nächsten zwei Jahre zu erhalten. Darauf sollen die europaweite Ausschreibung des Terminals und ein EU-Notifizierungsverfahren folgen. Erst danach kann mit dem Bau begonnen werden. Vor Baubeginn wird außerdem auch der Betrieb des entstehenden Terminals europaweit ausgeschrieben. fab

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