„Bald kein Industrie-Investment an Flüssen“

Die abschließende Beschäftigung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit der „EU-Wasserrahmenrichtlinie“ (WRRL) im Zuge der beiden norddeutschen Großprojekte Elb- und Weser-Vertiefung löste am Donnerstag ein lebhaftes Echo aus.

Dabei konnte der THB bis Redaktionsschluss längst nicht alle bis dahin eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigen. Dieser Chronistenpflicht soll mit der heutigen Ausgabe genügt werden.

In einer etwas schwierigeren Position befand sich dabei Bremens alter und neuer Häfen- und Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD). Denn in Bremen konnten erst am zurückliegenden Wochenende die Verhandlungen mit den alten und neuen Koalitionspartnern „Grüne“ nach mehrenen Wochen intensiver Gespräche erfolgreich abgeschlossen werden. Der Koalitionsvertrag muss jedoch noch durch die Parteibasis abgesegnet werden, bevor er wirksam wird.

Günthner trat zwar noch direkt am Donnerstagmittag in Bremen für ein kurzes Statement vor die Medien, stellte jedoch, keine offizielle, schriftliche Erklärung zur Verfügung. Das nachgereichte Statement von Günthner hat diesen Wortlaut: „Das Urteil des EuGH schafft Klarheit hinsichtlich der Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Der Ball liegt nun wieder beim Bundesverwaltungsgericht, das über die konkret anhängigen Verfahren zur Vertiefung der Weser entscheiden muss. Wir sehen weiterhin gute Chancen für eine Vertiefung der Außenweser, um die seewärtige Erreichbarkeit der bremischen Häfen dauerhaft sicherzustellen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung der Hafen- und Logistikwirtschaft.“

Kein gutes Haar an der EuGH-Entscheidung lässt Uli Wachholtz,Präsident des Unternehmensverbandes Nord (UV Nord): „Für Bremen ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ein Schlag ins Kontor. Im Verfahren zur Fahrrinnenanpassung der Elbe gehe ich davon aus, dass, anders als bei der Weser, der Gewässerschutz ausreichend Berücksichtigung gefunden hat. Dem Urteil zur Weser ist zu entnehmen, dass, wenn dieses Kriterium erfüllt ist, Ausnahmen möglich sind. Das gibt Hoffnung für den Hamburger Hafen.“ Für Wachholtz liegt die Entscheidung „jetzt wieder beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig“. Das werde „hoffentlich bald grünes Licht für die von der norddeutschen Wirtschaft dringend erwartete Fahrrinnenanpassung der Elbe geben“.

Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, bedauert „die vergleichsweise enge Auslegung“ der WRRL durch den EuGH, „deren Bedeutung weit über die Frage der Fahrrinnenanpassung hinausgeht“. Künftig dürften Industrie- und Gewerbeinvestitionen im Einzugsbereich von Gewässern deutlich schwerer werden, sofern es hier keine Korrekturen durch den Gesetzgeber gibt“, befürchtet Schmidt-Trenz (s. auch Frage der Woche). EHA

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