5G bringt Hafen voran

Im Rahmen der laufenden Vergabe der 5G-Mobilfunk lizenzen müssen Netzbetreiber auch die Abdeckung von Häfen und Seewegen gewährleisten.

Darauf verweist jetzt der Hamburger Senat, nachdem die Bundesnetzagentur Vergabebedingungen für die Versteigerung der 5G-Frequenzen vorgelegt hat. Darin wurde eine Versorgungsauflage neu aufgenommen, nach der das Kernnetz der Wasserverkehrswege und die Seehäfen bis Ende 2024 vollständig durch mindestens einen Netzbetreiber mit einem schnellen Mobilfunkstandard versorgt werden müssen.

„Eine moderne digitale In frastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, sagte Dr. Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien. Das gelte vor allem für die Häfen, in denen viele Betriebsabläufe auf eine schnelle Mobilfunkinfrastruktur angewiesen seien. Michael Westhagemann, Senator der Wirtschaftsbehörde, führte aus: „Die Wasserstraßen, allen voran die Elbe, haben eine herausragende Bedeutung für die Wirtschaftsverkehre in Europa. Eine gute Mobilfunkversorgung dieser Wasserwege war in der Vergangenheit leider nicht überall gegeben.“

Die Bundesnetzagentur hat eine Versorgung der Wasserverkehrswege im Kernnetz und der Seehäfen mit 50 Megabit pro Sekunde bis Ende 2024 durch mindestens einen Netzbetreiber in die Vergaberegelungen aufgenommen. Das Leistungsziel kann dabei auch mit 4G-Mobilfunk erfüllt werden. fab

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