Strafanzeigen gegen MCE-Verantwortliche

Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz (AAA) hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen Verantwortliche des Schiffsfondsinitiators MCE erstattet.

Das betreffe die ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter der MCE-Gruppe, Holger Dahm und Nikolas Dierkes, und separat Christoph Dahm, den ehemaligen Geschäftsführer der MCE Treuhand, teilten die Anlegervertreter jetzt mit. Die Staatsanwaltschaft konnte den Eingang der Strafanzeige auf THB-Anfrage noch nicht bestätigen.

Die MCE-Gruppe startete 2008 mit geschlossenen Fonds für den Handel mit Schiffsfondsanteilen im Zweitmarkt. Im Herbst 2018 fielen die operativ tätigen Gesellschaften der MCE-Gruppe – nach Umbenennung und Sitzverlegung nach Bremen – in die Insolvenz, für die Fonds begannen im Dezember 2018 vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, so AAA.

In der Strafanzeige werde Dahm und Dierkes Untreue im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an Schiffsgesellschaften für die Fonds vorgeworfen. So hätten etwa die MCE-Fonds alle Anteile an der MCE MS „Centaurus“ erworben und einen Verlust von knapp 17 Millionen Euro hinnehmen müssen, als das Schiff nach wenigen Monaten wieder verkauft wurde. Ähnlich sei es im Fall MCE MS „Andromeda“ gelaufen. AAA geht davon aus, „dass die zur Hochzeit des Marktes bestellten Schiffe bei Ablieferung mitten in der Krise viel zu teuer waren und die Fonds zum Ausgleich herhalten mussten“. Weiterer Gegenstand der Strafanzeige sei der Erwerb von Anteilen an der „Viktoria Wulff“. Das Schiff habe sich bereits mitten in der Krise befunden, als die MCE-Fonds einstiegen. Die hohe Verschuldung sei verschwiegen worden. „Alle Erwerbsvorgänge widersprachen den prospektierten Ankaufskriterien“, resümiert AAA.

Bei vielen Schiffsfonds auf den Gesamtmarkt bezogen gibt es juristische Nachspiele. Jetzt hat beispielsweise das Landgericht Hamburg Verantwortliche der mittlerweile insolventen Gesellschaft „Thira Sea“ aus den Reihen von Lloyd Fonds zu Schadenersatz aus Prospekthaftung verurteilt (Az: 321 O 10/18). fab

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