Auszahlung für Deilmann-Gläubiger

Einst unter Bereederung von Deilmann: die „Deutschland“ (Bild: Hasenpusch)
Die Gläubiger der insolventen Peter Deilmann Reederei erhalten rund sieben Jahre nach dem Insolvenzantrag eine erste Auszahlung auf ihre offenen Forderungen.
Insolvenzverwalter Edgar Grönda bereitet derzeit eine erste Abschlagszahlung von rund 33 Prozent der offenen Forderungen vor, teilte die Kanzlei Schultze & Braun am Donnerstag mit. Diese Abschlagsquote liege um ein Vielfaches höher als die durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland. Insbesondere „die an den Schiffen gesicherte Bank“ habe durch die erfolgreiche Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Abschlagszahlung fast drei Viertel ihrer ursprünglichen Forderung erhalten.
„Bereits seit längerem ist die Verwertung des Vermögens der Peter Deilmann Reederei GmbH & Co. KG abgeschlossen. Ich habe aber noch offene Forderungen gegen die beiden Gesellschafterinnen Gisa und Hedda Deilmann in Höhe von 3,6 Millionen Euro angemeldet und erwarte dar aus einen weiteren Zufluss zur Masse“, sagte Grönda. Da die Insolvenzverfahren der Schwestern aber wegen mehrerer anhängiger Rechtsstreitigkeiten andauerten, könne auch das Verfahren über das Vermögen der Peter Deilmann Reederei noch nicht endgültig abgeschlossen werden.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens soll es eine weitere Zahlung an die Gläubiger geben, deren genaue Höhe vom Ausgang der Verfahren der Deilmann-Schwestern abhängt, so Grönda. Ein Gericht hatte die Schwestern der versuchten Steuerhinterziehung, des Bankrotts und der falschen eidesstattlichen Versicherung für schuldig befunden und zu knapp drei Jahren Haft verurteilt (THB 20. Juni 2016). Gegen dieses Urteil läuft derzeit ein Revisionsverfahren.
Die 1995 gegründete Peter Deilmann Reederei hatte im Juni 2009 den Insolvenzantrag gestellt. Neben mehreren Flusskreuzfahrtschiffen bereederte das Unternehmen auch das frühere ZDF-Traumschiff „Deutschland“. fab