Schlichtungsinstanz für Binnenschiffer
Im Rahmen einer Feierstunde in der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve wurde kürzlich die offizielle Einrichtung des ersten Schiedsgerichts für die Binnenschifffahrt vollzogen. Zuvor hatte der Vorstand der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort eine Schiedsgerichtsordnung verabschiedet. Das Schiedsgericht der Schifferbörse erlaubt der Binnenschifffahrtsbranche, Streitigkeiten zu lösen, ohne die stark überlasteten öffentlichen Gerichte anrufen zu müssen.
„Das ist ein historischer Tag in der Geschichte der Schifferbörse“, sagte Frank Wittig, Vorsitzender der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, als er in der Niederrheinischen IHK vor 40 geladenen Gästen die offizielle Einrichtung des Schiedsgerichts bekannt gab. Mit dessen Hilfe können nun Streitigkeiten eigenständig und sehr viel schneller gelöst werden. Verfahren, bei denen die Parteien nach einer Entscheidung die nächste Instanz anrufen können, um Entscheidungsprozesse hinauszuzögern, sind nicht vorgesehen. Das Schiedsgericht orientiert sich dabei an den Arbitration-Verfahren in der Seeschifffahrt (THB 2. April 2015).
Fundierte Urteile
Die Urteile des Schiedsgerichts werden von Fachleuten gefällt. Diese kommen aus allen Bereichen der Schifffahrt und können von den streitenden Parteien selbst benannt werden. Das erleichtert die Entscheidungsfindung und führt zu fachlich fundierten Urteilen. „In den vergangenen Wochen sind Schiedsgerichte im Zusammenhang mit der Diskussion um TTIP etwas in Verruf geraten. Wenn ich mir unser neues Angebot anschaue: vollkommen zu Unrecht“, so Frank Wittig.
In der Seeschifffahrt sind Schlichtungsverfahren „an der Tagesordnung“. Sie werden vor allem bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Eigner und Charterer aktiv. rtr/pk