Haftung in der Binnenschifffahrt
Die Bundesregierung hat dem Bundestag ein internationales Abkommen zur Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt zur Ratifizierung vorgelegt, heißt es in einer Mitteilung des Bundestages. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/7822) eingebracht.
Das sogenannte „Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt“ (CLNI 2012) soll das CLNI 1988 ablösen. Es ist derzeit in Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz und Deutschland in Kraft. Es soll künftig weitere Staaten mit einbeziehen. Die Bestimmungen der CLNI 2012 sollen mit einem gesonderten Gesetz in nationales Recht übertragen werden. EHA