Stiftung fördert Lehrgänge für Seepersonal

Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland fördert auch im Jahr 2015 Fortbildungsmaßnahmen von nautischem und technischem Seepersonal.

Wie bereits im vergangenen Jahr geht es dabei um Lehrgänge, die als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beziehungsweise der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sind.

Förderanträge sind entweder von den Unternehmen oder den Fortzubildenden bis spätestens zum 29. Fe bruar 2016 an die Stiftung zu richten. Die Anträge stehen unter

www.stiftung-schifffahrtsstandort.de/foerderung

zum Herunterladen bereit. Für förderwürdige Fortbildungsmaßnahmen kann jeweils eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3000 Euro für die Lehrgangskosten gewährt werden, wobei insgesamt höchstens 4000 Euro pro Unterstützungsberechtigtem für 2015 möglich sind.

„Die Stiftung spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung des maritimen Know-hows in Deutschland“, sagte jetzt Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „VDR, ver.di und VDKS arbeiten hier konstruktiv zusammen, um Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung am Standort zu sichern. Wir brauchen nun politische Unterstützung, um auch die dauerhafte Beschäftigung einheimischer Seeleute am Standort wirksam sichern zu können.“

Die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal am Standort Deutschland soll insgesamt forciert werden. Im Einzelnen gewährt die Stiftung auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Schiffsmechanikern, Technischen Offiziersassistenten und Nautischen Offiziersassistenten, ebenso für die Qualifizierung von Offizieren.

Diese Unterstützung der Berufsausbildung beträgt für die Ausbildung von Schiffsmechanikern, Technischen Offiziersassistenten und Nautischen Offiziersassistenten bis zu 14.000 Euro jährlich, für die Qualifizierung von Offizieren bis zu 32.000 Euro jährlich.

Zudem ist ein Anreizsystem zur Ausbildung von arbeitslosen Jungoffizieren umgesetzt worden – der Förderzeitraum für Offiziere wird um bis zu vier Quartale verlängert, soweit ein Zeitraum der Arbeitslosigkeit nachgewiesen wird. Zusätzlich wird die Förderung für bis zu vier Quartale auf 9500 Euro pro Quartal erhöht, wenn ein vorher arbeitsloser Offizier beschäftigt wird.

Für die Schiffe, auf denen die Aus- und Fortzubildenden beschäftigt sind, gelten bestimmte Bedingungen. Sie müssen in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sein und die deutsche oder eine andere EU-Flagge tragen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt, dass die Auszubildenden und Fortzubildenden in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und für sie Sozialabgaben abgeführt werden.

Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland war im Zuge der Überarbeitung des Maritimen Bündnisses zwischen Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmervertretern ins Leben gerufen worden. Auf der 9. Nationalen Maritimen Konferenz im Oktober in Bremerhaven wird die künftige Ausgestaltung des Maritimen Bündnisses festgelegt. Auf Basis der im Vorfeld durchgeführten Branchenforen (THB 18. Juni 2015) sieht der Deutsche Nautische Verein (DNV) positive Signale für die maritime Wirtschaft. Für die Ausbildung und Beschäftigung von Seeleuten wird angeregt, die Lohnnebenkostenzuschüsse so anzupassen, dass die im Bundeshaushalt dafür bereitgestellten Fördermittel in voller Höhe ausgeschöpft werden. Das entspreche insbesondere auch dem Ziel der Bundesregierung, eine passgenaue, mit den EU-Beihilfevorschriften und den Haushaltszielen des Bundes vereinbare Regelung zu finden, so der DNV. fab

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