Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung erlassen

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen um die Elbvertiefung haben die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und die Hamburger Wirtschaftsbehörde den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit hätten das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg und die Hamburg Port Authority nun die Genehmigung zum Ausbaggern des Flusses in den Händen, teilte die Wirtschaftsbehörde am Donnerstag mit. Das Vorhaben hing zuletzt am Einverständnis Niedersachsens, das sich um die Sicherheit der Deiche und um eine Versalzung der Obstwiesen sorgt.

Der rund 2500 Seiten starke Beschluss werde vom 25. Mai bis zum 7. Juni in den Gemeinden entlang der Unter- und Außenelbe öffentlich ausgelegt, teilte die Behörde mit. Ob noch in diesem Jahr mit den Baggerarbeiten begonnen wird, ist ungewiss. Denn nach Auslegung der Unterlagen sind innerhalb eines Monats Klagen beim Bundesverwaltungsgericht möglich, deren Ausgang unklar ist. Vor Ablauf dieser Frist werde mit den Vertiefungsarbeiten jedoch keinesfalls begonnen, erklärte die Behörde. Hamburg möchte die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14,5 Metern den Hafen der Hansestadt problemlos erreichen können.

Nach Angaben der Behörde wird zum Schutz von Natur und Umwelt auf der Elbe eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt. Außerdem gebe es Auflagen, welche die Interessen von Anliegern, Obstbauern und Fischern berücksichtigen und etwa Deichsicherheit und den Schutz der Häfen gewährleisten sollen. Insgesamt seien 15 Kompensationsmaßnahmen festgesetzt worden, um die Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen.

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